Arbeitssicherheit

Sicherheitsunterweisung

Regelmäßige Unterweisungen nach Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1 — Erstunterweisung vor Tätigkeitsbeginn, danach mindestens jährlich. Wir erstellen, führen durch und dokumentieren rechtssicher.

Über die Leistung

Worum geht es?

Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1 ist jeder Unternehmer verpflichtet, seine Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen. Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber, kann aber auf Vorgesetzte oder externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit übertragen werden. Ziel ist es, die Beschäftigten über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit aufzuklären und zu präventivem Verhalten zu motivieren.

Gemäß § 4 der DGUV Vorschrift 1 ist vor Aufnahme einer Tätigkeit eine Erstunterweisung erforderlich, die danach mindestens jährlich — in einigen Branchen halbjährlich — zu wiederholen und zu dokumentieren ist. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit erstellen und führen Ihre Unterweisungen durch. Die Inhalte basieren auf der Gefährdungsbeurteilung und werden gezielt für die unterschiedlichen Berufsgruppen aufbereitet.

Leistungsumfang

Unsere Leistungen im Überblick

  • Bedarfsanalyse zur Feststellung des Unterweisungsbedarfs
  • Erstellung aller notwendigen Unterweisungsunterlagen
  • Abgleich vorhandener Unterweisungen im Unternehmen
  • Einweisung der Führungskräfte im Umgang mit Unterweisungen
  • Durchführung der Unterweisungen im Betrieb
  • Berufsgruppen-gerechte Aufbereitung der Inhalte
  • Umfassende, rechtssichere Dokumentation
  • Übergabe aller Dokumente digital und in Papierform
So arbeiten wir

In vier Schritten zur dokumentierten Unterweisung

1

Bedarfsanalyse

Wir ermitteln den Unterweisungsbedarf nach Branche, Tätigkeiten und den daraus resultierenden Gefährdungen.

2

Unterlagen erstellen

Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung bereiten wir die Inhalte gezielt für die einzelnen Berufsgruppen auf.

3

Durchführung

Unsere Fachkräfte führen die Unterweisungen im Betrieb durch und binden Ihre Mitarbeiter aktiv ein.

4

Dokumentation

Sie erhalten eine rechtssichere Dokumentation — Ihre Absicherung gegenüber den Behörden im Ernstfall.

Inhaltliche Schwerpunkte

Mögliche Unterweisungsthemen

Auswahl und Tiefe legen wir für jeden Betrieb individuell fest — abhängig von Branche, Tätigkeiten und den geltenden Vorschriften. Eine Auswahl wesentlicher Themen:

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
  • Allgemeine persönliche Schutzausrüstung
  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
  • Umgang mit Lastaufnahmemitteln
  • Bedienung von Hebe- und Hubarbeitsbühnen
  • Bedienung von Gabelstaplern
  • Bedienung von Baumaschinen
  • Ergonomie an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen
  • Ladungssicherung und Transport
  • Handhabung von Gefahrstoffen
  • … und viele weitere, je nach Tätigkeitsfeld
Arbeitssicherheit

Weitere Leistungen für Ihren Betrieb

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Sicherheitstechnische Betreuung

Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2 — laufende Betreuung, Begehungen und Beratung.

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Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungen systematisch ermitteln, bewerten und mit wirksamen Maßnahmen hinterlegen — rechtssicher dokumentiert.

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Betriebsanweisungen

Verständliche Betriebsanweisungen nach Vorschrift — betriebsspezifisch erstellt und mit Ihren Mitarbeitern besprochen.

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Projektbetreuung

HSE-Begleitung und SiGeKo für Ihre Baustellen — Planung, Koordination und Überwachung, bundesweit.

Unterweisungen, die Ihre Beschäftigten erreichen

Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an — wir erstellen und führen Ihre Unterweisungen rechtssicher durch.