Sicherheitstechnische Betreuung
Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2 — laufende Betreuung, Begehungen und Beratung.
Regelmäßige Unterweisungen nach Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1 — Erstunterweisung vor Tätigkeitsbeginn, danach mindestens jährlich. Wir erstellen, führen durch und dokumentieren rechtssicher.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1 ist jeder Unternehmer verpflichtet, seine Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen. Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber, kann aber auf Vorgesetzte oder externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit übertragen werden. Ziel ist es, die Beschäftigten über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit aufzuklären und zu präventivem Verhalten zu motivieren.
Gemäß § 4 der DGUV Vorschrift 1 ist vor Aufnahme einer Tätigkeit eine Erstunterweisung erforderlich, die danach mindestens jährlich — in einigen Branchen halbjährlich — zu wiederholen und zu dokumentieren ist. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit erstellen und führen Ihre Unterweisungen durch. Die Inhalte basieren auf der Gefährdungsbeurteilung und werden gezielt für die unterschiedlichen Berufsgruppen aufbereitet.
Wir ermitteln den Unterweisungsbedarf nach Branche, Tätigkeiten und den daraus resultierenden Gefährdungen.
Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung bereiten wir die Inhalte gezielt für die einzelnen Berufsgruppen auf.
Unsere Fachkräfte führen die Unterweisungen im Betrieb durch und binden Ihre Mitarbeiter aktiv ein.
Sie erhalten eine rechtssichere Dokumentation — Ihre Absicherung gegenüber den Behörden im Ernstfall.
Auswahl und Tiefe legen wir für jeden Betrieb individuell fest — abhängig von Branche, Tätigkeiten und den geltenden Vorschriften. Eine Auswahl wesentlicher Themen:
Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2 — laufende Betreuung, Begehungen und Beratung.
Gefährdungen systematisch ermitteln, bewerten und mit wirksamen Maßnahmen hinterlegen — rechtssicher dokumentiert.
Verständliche Betriebsanweisungen nach Vorschrift — betriebsspezifisch erstellt und mit Ihren Mitarbeitern besprochen.
HSE-Begleitung und SiGeKo für Ihre Baustellen — Planung, Koordination und Überwachung, bundesweit.
Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an — wir erstellen und führen Ihre Unterweisungen rechtssicher durch.