Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) – TQ1: Personen und Objekte schützen
Erste Teilqualifikation der IHK-Ausbildung Schutz und Sicherheit
Vollständige Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Die Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist ein anerkannter Ausbildungsberuf auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Die Umschulung richtet sich an Personen, die eine Tätigkeit im Sicherheits- und Bewachungsgewerbe anstreben; für Teilnehmende mit Anspruch nach SGB II oder III ist sie förderfähig. Absolventinnen und Absolventen übernehmen Aufgaben im Objekt- und Anlagenschutz, in Verkehrs- und Veranstaltungsdiensten sowie im Werte- und Personenschutz.
Die Qualifizierung vermittelt handlungsorientiert die rechtlichen, sicherheitstechnischen und kommunikativen Grundlagen des Berufs ebenso wie Risikomanagement, betriebliche Organisation und Arbeitsschutz. Sie erstreckt sich über rund zwei Jahre und schließt eine betriebliche Ausbildungsphase von mindestens sechs Monaten ein. Den Abschluss bildet die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer; nach Bestehen steht der anerkannte Berufsabschluss zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit.
Als Bildungsträger bieten wir förderfähige Qualifizierungen an — z. B. über Bildungsgutschein, Agentur für Arbeit oder Jobcenter.
Wie das für Ihre Situation funktioniert, erklären wir auf unserer Förderseite.
Erste Teilqualifikation der IHK-Ausbildung Schutz und Sicherheit
Komplettausbildung Sicherheitskraft mit Führerschein Klasse B
Vorbereitung und Abnahme der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
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