Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK)
Vollständige Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Erste Teilqualifikation der IHK-Ausbildung Schutz und Sicherheit
Die Teilqualifikation „Personen und Objekte schützen” bildet den ersten Baustein der IHK-Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit und folgt den §§ 53–54 BBiG sowie der zugehörigen IHK-Ausbildungsverordnung. Sie richtet sich an Personen, die eine Tätigkeit im Sicherheits- und Bewachungsgewerbe anstreben; für Teilnehmende nach SGB II oder III ist sie förderfähig. Vermittelt werden die Grundlagen zum Schutz von Menschen und Objekten, mit denen sich anschließend Aufgaben wie Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, an Bahnhöfen und Flughäfen oder im Werk- und Objektschutz übernehmen lassen.
Der Lehrgang verbindet rechtliche und dienstkundliche Themen mit angewandter Psychologie, Sicherheits- und Kommunikationstechnik, Eigensicherung sowie der Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Er dauert sechs Monate einschließlich einer betrieblichen Erprobung und wird montags bis freitags durchgeführt. Teilnehmende erhalten eine anerkannte Teilqualifikation, den Sachkundenachweis nach § 34a GewO sowie Zertifikate als Brandschutz- und Evakuierungshelfer und als Ersthelfer.
Als Bildungsträger bieten wir förderfähige Qualifizierungen an — z. B. über Bildungsgutschein, Agentur für Arbeit oder Jobcenter.
Wie das für Ihre Situation funktioniert, erklären wir auf unserer Förderseite.
Vollständige Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Komplettausbildung Sicherheitskraft mit Führerschein Klasse B
Vorbereitung und Abnahme der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
Wir beraten Sie kostenfrei — zu Inhalten, Terminen, Inhouse-Schulungen und Förderung.