Allgemeine Arbeitsschutz-Unterweisungen
Jährliche Pflichtunterweisung für alle Mitarbeitenden gemäß Arbeitsschutzgesetz
Ausbildung zum sicheren Tragen und Einsatz von Atemschutzgeräten
Wer im Betrieb Arbeiten unter Atemschutz ausführt, muss vor der erstmaligen Nutzung und danach regelmäßig dafür ausgebildet werden. Grundlage ist die DGUV Regel 112-190. Die Ausbildung richtet sich an alle Beschäftigten, die Filtergeräte und vergleichbaren Atemschutz tragen, und vermittelt ihnen die theoretischen Kenntnisse ebenso wie die praktische Routine, um mit der zusätzlichen körperlichen Belastung sicher umzugehen.
Der eintägige Lehrgang behandelt den Zweck des Atemschutzes, Aufbau und Wirkungsweise der Geräte, das richtige Anlegen sowie die Folgen von Sauerstoffmangel und den Umgang mit Schadstoffen. Einen Schwerpunkt bilden die praktischen Übungen zum Verhalten unter Atemschutz bei Übung, Einsatz und Flucht. Die Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebescheinigung; die Unterweisung wird jährlich aufgefrischt.
Jährliche Pflichtunterweisung für alle Mitarbeitenden gemäß Arbeitsschutzgesetz
Ausbildung mit Praxisbezug für die Rolle als Sicherheitsbeauftragte:r im Betrieb
Befähigung zur Durchführung festgelegter Tätigkeiten an elektrischen Anlagen
Wir beraten Sie kostenfrei — zu Inhalten, Terminen, Inhouse-Schulungen und Förderung.