Befähigte Person

Befähigte Person zur Prüfung von PSA gegen Absturz

Befähigung zur sachkundigen Prüfung von PSA gegen Absturz

Über die Schulung

Worum geht es?

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz muss regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden. Die Schulung richtet sich an Ingenieure, Meister, Vorarbeiter, Poliere und weitere Personen, die solche Prüfungen von Sicherheits- und Rettungsmitteln im Betrieb übernehmen sollen. Wer eine befähigte Person nach TRBS 1203 ist, welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind und welche rechtlichen Rahmenbedingungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Regel 112-198/199 folgen, bildet den Ausgangspunkt der Qualifizierung.

Im weiteren Verlauf werden die Bauarten von Halte-, Auffang- und Rettungssystemen, die Anschlageinrichtungen sowie deren Einsatz- und Verwendungsbereiche behandelt. Demonstrationen und praktische Übungen vermitteln, wie sich Verschleiß oder eine falsche Handhabung der Ausrüstung erkennen lässt und wie Prüfungen sachgerecht dokumentiert werden. Eine schriftliche Erfolgskontrolle schließt die zwei Ausbildungstage ab; die Teilnehmenden erhalten ein Zertifikat über ihre Sachkunde. Eine Auffrischung wird alle fünf Jahre empfohlen.

Inhalte

Das lernen Sie

  • Definition „Befähigte Person nach TRBS 1203“
  • Beauftragung, Rechte und Pflichten einer „Befähigten Person“
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Unfallverhütungsvorschriften, Regeln und Grundsätze
  • PSAgA-Arten: Auffang-/Rückhaltesystem, Höhensicherung, Karabiner, Seile
  • Prüfung von PSAgA
  • Wartung und Reinigung von PSAgA
  • Allgemeine Prüfhinweise, Verfahrens- und Handhabungsfragen
  • Prüfdokumentation (Dokumentationspflicht)
  • Schriftliche Erfolgskontrolle
Schulungskalender

Nächste Termine & Anmeldung

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