Befähigte Person für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten
Befähigte Person zur Prüfung und Abnahme von Arbeits- und Schutzgerüsten
Befähigung zur sachkundigen Prüfung von PSA gegen Absturz
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz muss regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden. Die Schulung richtet sich an Ingenieure, Meister, Vorarbeiter, Poliere und weitere Personen, die solche Prüfungen von Sicherheits- und Rettungsmitteln im Betrieb übernehmen sollen. Wer eine befähigte Person nach TRBS 1203 ist, welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind und welche rechtlichen Rahmenbedingungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Regel 112-198/199 folgen, bildet den Ausgangspunkt der Qualifizierung.
Im weiteren Verlauf werden die Bauarten von Halte-, Auffang- und Rettungssystemen, die Anschlageinrichtungen sowie deren Einsatz- und Verwendungsbereiche behandelt. Demonstrationen und praktische Übungen vermitteln, wie sich Verschleiß oder eine falsche Handhabung der Ausrüstung erkennen lässt und wie Prüfungen sachgerecht dokumentiert werden. Eine schriftliche Erfolgskontrolle schließt die zwei Ausbildungstage ab; die Teilnehmenden erhalten ein Zertifikat über ihre Sachkunde. Eine Auffrischung wird alle fünf Jahre empfohlen.
Befähigte Person zur Prüfung und Abnahme von Arbeits- und Schutzgerüsten
Befähigung zur regelmäßigen Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten
Sachkunde für die Prüfung von Steigleitern und Steiggängen
Wir beraten Sie kostenfrei — zu Inhalten, Terminen, Inhouse-Schulungen und Förderung.