Befähigte Person

Befähigte Person für die Prüfung von Leitern und Tritten sowie Fahrgerüsten

Befähigung zur regelmäßigen Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

Über die Schulung

Worum geht es?

Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen zählen zu den häufig genutzten Arbeitsmitteln und müssen regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden. Die Ausbildung richtet sich an Personen, die diese Prüfungen im eigenen Unternehmen oder als Dienstleister durchführen. Rechtliche Grundlage sind die DGUV Information 208-016 und die TRBS 2121; geprüft werden dürfen anschließend Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen (Roll- und Fahrgerüste bis zu einer Plattformhöhe von 2,5 m).

Der eintägige Lehrgang behandelt die gesetzlichen Grundlagen, die Aufgaben, Rechte und Haftung der befähigten Person, die einschlägigen Normen sowie die praktischen Prüfphasen von der Sicht- bis zur Funktionsprüfung. Anhand typischer Schadensbilder wird das sachkundige Prüfen und Dokumentieren eingeübt. Die Teilnehmenden erhalten ein Zertifikat; die Befähigung sollte alle fünf Jahre aufgefrischt werden.

Inhalte

Das lernen Sie

  • Rechtliche Grundlagen im Prüfbereich
  • Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)
  • Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Inhalte der DGUV Information 208-016
  • Inhalte der DGUV Information 201-011
  • Anforderungen an eine befähigte Person gemäß TRBS 1203
  • Nutzung von Arbeitsmitteln nach TRBS 2121 Teil 2
  • Prüfgrundlagen nach TRBS 1201
  • Rechte und Pflichten einer befähigten Person
  • Beauftragung und Unterweisung von Prüfpersonal
  • Verantwortung und Haftungsaspekte
  • Ablauf und Organisation einer Prüfung
  • Prüfphasen: Dokumenten-, Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung
  • Typische Prüfbeispiele bei Leitern, Tritten und Fahrgerüsten
  • Erkennen von Schadensbildern sowie Verwendung von Prüfplaketten
Schulungskalender

Nächste Termine & Anmeldung

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