Befähigte Person

Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetriebenen Kleingeräten

Sachkundeprüfung für kraftbetriebene Kleingeräte und Werkzeuge

Über die Schulung

Worum geht es?

Kraftbetriebene Kleingeräte wie Kompressoren, Rüttelplatten oder Motorsägen müssen regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die Ausbildung richtet sich an Personen, die mit der Prüfung solcher Geräte beauftragt sind oder diese künftig als befähigte Person prüfen sollen. Grundlage sind die DGUV Vorschrift 3 und die Betriebssicherheitsverordnung. Mit der erworbenen Qualifikation können Betriebe die vorgeschriebenen Prüfungen künftig eigenständig durchführen, Kosten senken und den sicheren Betrieb ihrer Geräte sicherstellen.

Inhaltlich behandelt der Kurs die EG-Maschinenrichtlinie und die CE-Kennzeichnung, das Produktsicherheitsgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung ebenso wie Gefährdungsbeurteilungen und die allgemeinen Prüfhinweise. Hinzu kommen Verfahrens- und Handhabungsfragen sowie der Umgang mit Prüfprotokollen und Prüfsiegeln samt Dokumentationspflicht. Den Abschluss bildet eine schriftliche Prüfung. Der eintägige Kurs schließt mit einem Zertifikat ab; die Qualifikation sollte alle fünf Jahre aufgefrischt werden.

Inhalte

Das lernen Sie

  • Definition „befähigte Person“ – Rechte und Pflichten
  • EG-Maschinenrichtlinie / CE-Kennzeichnung
  • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • DGUV-Regel 100-500 – Betreiben von Arbeitsmitteln
  • allgemeine Prüfhinweise
  • Verfahrens- und Handhabungsfragen
  • Handhabung von Prüfprotokollen & Prüfsiegeln
  • Dokumentationspflicht
  • Schriftliche Abschlussprüfung
Schulungskalender

Nächste Termine & Anmeldung

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