Erste Hilfe & Brandschutz

Betrieblicher Erst-Helfer

Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer mit Praxis-Schwerpunkt

Über die Schulung

Worum geht es?

Betriebe sind verpflichtet, einen Teil ihrer Belegschaft in Erster Hilfe ausbilden zu lassen — die gesetzliche Unfallversicherung sieht dafür rund zehn Prozent in Gewerbebetrieben und fünf Prozent in Verwaltungen vor. Grundlage der Ausbildung sind die DGUV Vorschrift 1 § 26 und der DGUV Grundsatz 304-001. Die Schulung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Erstversorgung verletzter Personen mithelfen sollen, und vermittelt die Kenntnisse, um lebensrettende Sofortmaßnahmen sicher durchzuführen.

Praxisorientiert wird geübt, wie man sich beim Auffinden einer Person verhält, die eigene Sicherheit beachtet, den Notruf absetzt, die Unfallstelle sichert und aus akuter Gefahr rettet. Anhand äußerer Erscheinungsbilder und leicht feststellbarer Symptome lernen die Teilnehmenden, Gefahren für verletzte oder erkrankte Personen mit gestörten Lebensfunktionen zu erkennen und richtig zu handeln. Der Lehrgang umfasst neun Unterrichtseinheiten und schließt mit einem Zertifikat ab, das in der Regel zwei Jahre gültig ist.

Inhalte

Das lernen Sie

  • Verhalten beim Auffinden einer Person
  • Beachten der eigenen Sicherheit
  • Absetzen des Notrufs
  • Sichern der Unfallstelle
  • Retten aus akuter Gefahr
  • Erste-Hilfe bei Verletzung/Krankheit mit Störung der Lebensfunktion
Schulungskalender

Nächste Termine & Anmeldung

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