Allgemeine Arbeitsschutz-Unterweisungen
Jährliche Pflichtunterweisung für alle Mitarbeitenden gemäß Arbeitsschutzgesetz
Ausbildung mit Praxisbezug für die Rolle als Sicherheitsbeauftragte:r im Betrieb
Sicherheitsbeauftragte unterstützen die Unternehmensleitung und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit dabei, Unfälle zu verhüten und das sichere Arbeiten im Betrieb zu fördern. Die Ausbildung richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen wollen. Grundlage sind die DGUV Vorschrift 1 § 20 und das Arbeitssicherheitsgesetz § 22. Die Teilnehmenden lernen die gesetzliche Unfallversicherung und die Beteiligten im Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen und erfahren, welche Rechte und Pflichten mit der Rolle verbunden sind.
An einem Schulungstag werden unter anderem die psychologischen Aspekte des Arbeitsschutzes, die persönliche Schutzausrüstung, Arbeitsunfälle und ihre Folgen, die arbeitsmedizinische Vorsorge sowie Gefahren und Schutzmaßnahmen behandelt. So werden die künftigen Sicherheitsbeauftragten befähigt, vor Ort auf Sicherheitseinrichtungen zu achten und eine Kultur des sicheren Arbeitens zu unterstützen. Den Abschluss bilden eine schriftliche Erfolgskontrolle und ein Zertifikat; eine Auffrischung wird alle drei Jahre empfohlen.
Jährliche Pflichtunterweisung für alle Mitarbeitenden gemäß Arbeitsschutzgesetz
Ausbildung zum sicheren Tragen und Einsatz von Atemschutzgeräten
Befähigung zur Durchführung festgelegter Tätigkeiten an elektrischen Anlagen
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