Arbeitsschutz

Allgemeine Arbeitsschutz-Unterweisungen

Jährliche Pflichtunterweisung für alle Mitarbeitenden gemäß Arbeitsschutzgesetz

Über die Schulung

Worum geht es?

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, seine Beschäftigten regelmäßig über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Grundlage sind § 12 ArbSchG und § 4 der DGUV Vorschrift 1. Diese Unterweisung richtet sich an alle Mitarbeitenden und deckt in kompakter Form die Themen ab, die für den sicheren Arbeitsalltag im Betrieb maßgeblich sind.

Nach einem Überblick über die rechtlichen Grundlagen werden die typischen Gefährdungen des Arbeitsalltags behandelt — vom Heben und Tragen, der Bildschirmarbeit und dem Umgang mit Leitern und Tritten bis zum Betreiben elektrischer Geräte. Hinzu kommen Lärm, gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe und Hauterkrankungen ebenso wie Abfallbeseitigung und Genussmittel. Den Abschluss bilden die Themen Erste Hilfe, die Meldepflicht bei Unfällen, Gefahren auf dem Arbeitsweg und das Verhalten im Brandfall. Die Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebescheinigung; die Unterweisung ist jährlich zu wiederholen.

Inhalte

Das lernen Sie

  • Rechtliche Grundlagen
  • Abfallbeseitigung
  • Genussmittel
  • Lärm
  • Betreiben von elektrischen Geräten
  • Leitern und Tritte
  • Heben und Tragen
  • Bildschirmarbeit
  • Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe
  • Hauterkrankungen
  • Erste Hilfe
  • Meldepflicht bei Unfällen
  • Gefahren auf dem Arbeitsweg
  • Verhalten im Brandfall
Schulungskalender

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