Atemschutzgeräteträger - Ausbildung nach DGUV 112-190
Ausbildung zum sicheren Tragen und Einsatz von Atemschutzgeräten
Jährliche Pflichtunterweisung für alle Mitarbeitenden gemäß Arbeitsschutzgesetz
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, seine Beschäftigten regelmäßig über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Grundlage sind § 12 ArbSchG und § 4 der DGUV Vorschrift 1. Diese Unterweisung richtet sich an alle Mitarbeitenden und deckt in kompakter Form die Themen ab, die für den sicheren Arbeitsalltag im Betrieb maßgeblich sind.
Nach einem Überblick über die rechtlichen Grundlagen werden die typischen Gefährdungen des Arbeitsalltags behandelt — vom Heben und Tragen, der Bildschirmarbeit und dem Umgang mit Leitern und Tritten bis zum Betreiben elektrischer Geräte. Hinzu kommen Lärm, gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe und Hauterkrankungen ebenso wie Abfallbeseitigung und Genussmittel. Den Abschluss bilden die Themen Erste Hilfe, die Meldepflicht bei Unfällen, Gefahren auf dem Arbeitsweg und das Verhalten im Brandfall. Die Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebescheinigung; die Unterweisung ist jährlich zu wiederholen.
Ausbildung zum sicheren Tragen und Einsatz von Atemschutzgeräten
Ausbildung mit Praxisbezug für die Rolle als Sicherheitsbeauftragte:r im Betrieb
Befähigung zur Durchführung festgelegter Tätigkeiten an elektrischen Anlagen
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