Erste Hilfe & Brandschutz

Befähigte Person für die Prüfung kraftbetätigter Fenster, Türen und Tore

Befähigte Person für die wiederkehrende Prüfung von Türen, Toren und Fenstern

Über die Schulung

Worum geht es?

Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen wiederkehrend von einer befähigten Person geprüft werden. Das Seminar richtet sich an Personen, die mit der Prüfung und Wartung dieser Anlagen betraut sind und Mängel fachkundig beurteilen müssen. Auf Grundlage der ASR A1.7 und der Betriebssicherheitsverordnung vermittelt der Lehrgang die nötige Fachkompetenz für sichere Inspektionen — von den Aufgaben, Rechten und Pflichten der befähigten Person über das nationale Arbeitsschutzrecht und die einschlägigen EU-Richtlinien und DIN-EN-Normen bis zu den Bauarten kraftbetätigter Türen und Tore und ihren Sicherheitsanforderungen.

Anhand von Unfallbeispielen werden die möglichen Eingriffe der befähigten Person verdeutlicht. Über zwei Tage wechseln rechtliche Grundlagen und praktische Prüfverfahren einander ab, sodass die Teilnehmenden Inspektionen anschließend selbstständig durchführen und bewerten können. Der Lehrgang schließt mit einem Zertifikat ab; eine Auffrischung wird alle drei Jahre empfohlen.

Inhalte

Das lernen Sie

  • Unfallbeispiele und Eingriffe der Befähigten Person
  • Arbeitsschutzrecht: BetrSichV, ArbStättV, ASR, DGUV V 1
  • EU-Richtlinien, DIN EN 12453, DIN EN 12604 u. a.
  • Befähigte Person: Aufgaben, Rechte und Pflichten, Verantwortung
  • Bauarten von kraftbetätigten Türen und Toren
  • Sicherheitsanforderungen und Sicherheitseinwirkungen
  • Rechtsgrundlagen für die Prüfung nach DGUV Information 208-022
  • Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren
Schulungskalender

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