Wer wird gefördert?
Eine berufliche Qualifizierung muss niemand allein stemmen. Je nach Ausgangslage tragen öffentliche Förderungen einen großen Teil der Kosten — oder die gesamten Lehrgangsgebühren. Grundsätzlich kommen drei Gruppen in Frage:
- Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen — gefördert über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, in der Regel per Bildungsgutschein.
- Beschäftigte, die sich neben dem Job weiterqualifizieren — über die Beschäftigtenförderung (Qualifizierungschancengesetz).
- Unternehmen, die ihre Mitarbeiter schulen — Förderung und Inhouse-Schulungen lassen sich kombinieren.
Gut zu wissen: Die Förderung läuft immer in Absprache mit der Akademie — es gibt keinen anonymen Online-Antrag. Förderfähige Schulungen erkennen Sie im Schulungskatalog am Hinweis „Förderung möglich“.
Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit & des Jobcenters
Der häufigste Weg ist der Bildungsgutschein. Wenn Ihre Beraterin oder Ihr Berater bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter eine Weiterbildung als sinnvoll einstuft, wird ein Bildungsgutschein ausgestellt. Damit ist Ihre Schulung bei uns abgesichert.
Mit einem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit die Lehrgangskosten in der Regel vollständig.
Was der Gutschein abdeckt
- die kompletten Lehrgangskosten der zugelassenen Maßnahme,
- je nach Lage zusätzlich Fahrt- und Betreuungskosten sowie die Kosten einer notwendigen Prüfung.
Wichtig: Gefördert werden nur Maßnahmen, die nach der AZAV zugelassen sind — und das bei einem ebenfalls zugelassenen Bildungsträger. Beides bringen wir mit (siehe nächster Abschnitt).
Geförderte Maßnahmen (AZAV)
Die RUHR Akademie ist ein nach AZAV zugelassener Bildungsträger. Zahlreiche unserer Komplett-Lehrgänge — wir nennen sie Maßnahmen — sind als förderfähige Weiterbildung zertifiziert. Sie führen zu einem anerkannten Abschluss und sind auf eine schnelle Rückkehr oder einen Aufstieg im Beruf ausgelegt.
Beispiele für geförderte Maßnahmen
- Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK)
- Gabelstaplerfahrer & Kranführer
- Erdbaumaschinen- und Baugeräteführer
- Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach §34a GewO
Den vollständigen Überblick finden Sie im Schulungskatalog — dort sind alle förderfähigen Angebote mit dem Badge „Förderung möglich“ markiert.
Förderung für Beschäftigte & Unternehmen
Auch wer in Arbeit ist, muss eine Weiterbildung nicht selbst zahlen. Über das Qualifizierungschancengesetz fördert die Agentur für Arbeit die Weiterbildung von Beschäftigten — unabhängig von Alter, Ausbildung und Größe des Betriebs. Gefördert werden anteilig die Weiterbildungskosten und, während der Schulungszeit, ein Teil des Arbeitsentgelts.
Für Unternehmen heißt das: Sie qualifizieren Ihr Team zukunftssicher und nutzen dabei öffentliche Zuschüsse. Gern verbinden wir die Förderung mit einer Inhouse-Schulung direkt in Ihrem Betrieb. Was im Einzelfall möglich ist, klären wir im Beratungsgespräch.
So gehen Sie vor
In vier Schritten von der Idee zur geförderten Schulung — wir begleiten Sie auf dem ganzen Weg.
Schulung wählen
Im Katalog die passende Schulung suchen — achten Sie auf das Badge „Förderung möglich“.
Kostenlos beraten
Rufen Sie uns an. Wir klären, welche Förderung für Ihre Situation in Frage kommt.
Förderung beantragen
Sie beantragen den Gutschein bei Agentur oder Jobcenter — wir liefern alle nötigen Unterlagen.
Anmelden & starten
Mit der Zusage melden wir Sie zum Wunschtermin an. Den Rest übernehmen wir.