Befähigte Person für die Prüfung von Leitern und Tritten sowie Fahrgerüsten
Befähigung zur regelmäßigen Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten
Befähigte Person zur Prüfung und Abnahme von Arbeits- und Schutzgerüsten
Arbeits- und Schutzgerüste dürfen erst nach einer ordnungsgemäßen Prüfung in Betrieb genommen werden — durchgeführt von einer befähigten Person. Die Schulung richtet sich an Gerüstbauer und Führungspersonal von Gerüstbau- und Bauunternehmen ebenso wie an Dachdeckereien, Architekturbüros und Bauämter. Auf Grundlage der TRBS 2121 und der DGUV Information 201-011 vermittelt sie die rechtlichen Grundlagen, die Sicherheitsaspekte und Unfallgefahren an Gerüsten sowie die Aufgaben, Rechte und Pflichten der befähigten Person und die Verantwortung von Gerüststeller und -nutzer.
An einem Schulungstag werden die Arten von Gerüsten nach Verwendungszweck und Bauart, die Montageanweisungen und die Grundlagen der Gerüstprüfung behandelt — von der Prüfung nach der Montage über die Übergabe an den Nutzer bis zur Dokumentation. So können die Teilnehmenden Prüfung, Inbetriebnahme und Dokumentation anschließend selbstständig durchführen. Den Abschluss bildet ein Zertifikat; eine Auffrischung wird alle fünf Jahre empfohlen.
Befähigung zur regelmäßigen Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten
Sachkunde für die Prüfung von Steigleitern und Steiggängen
Sachkundeprüfung für kraftbetriebene Kleingeräte und Werkzeuge
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