Befähigte Person

Befähigte Person für die Prüfung von Steigleitern / Steiggängen

Sachkunde für die Prüfung von Steigleitern und Steiggängen

Über die Schulung

Worum geht es?

Feste Steigleitern und Steigeisengänge müssen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. Das Seminar richtet sich an Montage-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal sowie an Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Techniker der Instandhaltung. Rechtlicher Rahmen sind die DIN EN ISO 14122-4 und die Betriebssicherheitsverordnung; vermittelt werden die gesetzlichen Bestimmungen und die damit verbundenen Haftungsfragen.

Der eintägige Lehrgang behandelt die Aufgaben der befähigten Person, die relevanten Normen sowie die ASR A1.8 und die einschlägigen DGUV-Schriften, ergänzt um Prüfungen an Sonderformen von Steigleitern. Nach Abschluss können die Teilnehmenden die Funktionsfähigkeit fester Steigleitern und Steigeisengänge überprüfen und rechtssicher dokumentieren. Sie erhalten ein Zertifikat, das alle fünf Jahre aufgefrischt werden sollte.

Inhalte

Das lernen Sie

  • Aufgaben: Prüffristen einhalten, durchführen, dokumentieren
  • Rechtsgrundlagen für die Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen
  • ASR A1.8: Technische Regel für Arbeitsstätten
  • Normen: DIN 18799, DIN 14094, DIN EN 14396, DIN 19572
  • DGUV-Information 208-032 Auswahl und Benutzung von Steigleitern
  • DGUV-Regel 103-007 Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume
  • Prüfung an Sonderformen von Steigleitern und Steigeisen (z.B. Zweiholmleiter)
Schulungskalender

Nächste Termine & Anmeldung

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