Allgemeine Arbeitsschutz-Unterweisungen
Jährliche Pflichtunterweisung für alle Mitarbeitenden gemäß Arbeitsschutzgesetz
Befähigung zur Durchführung festgelegter Tätigkeiten an elektrischen Anlagen
Die elektrotechnisch unterwiesene Person darf unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft festgelegte Tätigkeiten an elektrischen Betriebsmitteln ausführen. Die Ausbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die solche Arbeiten unterstützen oder in der Nähe elektrischer Anlagen tätig sind. Grundlage sind die DGUV Vorschrift 3 und die DIN VDE 0105-100; vermittelt werden theoretische elektrotechnische Grundkenntnisse sowie das Wissen über die Gefahren des elektrischen Stroms und die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Behandelt werden die gesetzlichen Grundlagen und Unfallverhütungsvorschriften, die Grundlagen der Elektrotechnik, die Messung elektrischer Größen, die Netzformen und Arbeitsmittel sowie die Tätigkeitsbereiche elektrotechnisch unterwiesener Personen. Ergänzt wird der Stoff um die Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen im elektrotechnischen Bereich. Eine Lernerfolgskontrolle schließt den eintägigen Kurs ab; die Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebescheinigung. Eine jährliche Auffrischung wird empfohlen.
Jährliche Pflichtunterweisung für alle Mitarbeitenden gemäß Arbeitsschutzgesetz
Ausbildung zum sicheren Tragen und Einsatz von Atemschutzgeräten
Ausbildung mit Praxisbezug für die Rolle als Sicherheitsbeauftragte:r im Betrieb
Wir beraten Sie kostenfrei — zu Inhalten, Terminen, Inhouse-Schulungen und Förderung.