Abfallmanagement für Neueinsteiger - Grundlagenseminar
Einstieg ins betriebliche Abfallmanagement nach KrWG
Pflichtausbildung für betriebliche Abfallbeauftragte nach KrWG
Betriebe, die bestimmte Mengen oder Arten gefährlicher Abfälle erzeugen, müssen einen Abfallbeauftragten bestellen. Die gesetzliche Grundlage bilden die §§ 59–60 KrWG und die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die für diese Funktion eine nachgewiesene Fachkunde verlangen. Die fünftägige Ausbildung vermittelt diese Fachkunde und befähigt die Teilnehmenden, die Rolle des Abfallbeauftragten mit ihren Überwachungs-, Beratungs- und Berichtspflichten im Betrieb wahrzunehmen.
Inhaltlich reicht die Ausbildung von der Systematik des Abfallrechts und dem Abfallbegriff nach AVV über die Nachweis- und Registerpflichten bis zur internen Organisation und zu Kontrollsystemen. Behandelt werden außerdem Überwachung und Behördenpraxis, der Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechtsrahmen, der Umgang mit gefährlichen Abfällen sowie branchenspezifische Besonderheiten, abgerundet durch eine komplexe Praxisfallübung und eine abschließende Lernzielkontrolle. Wer besteht, erhält ein Zertifikat, das zwei Jahre gültig ist.
Einstieg ins betriebliche Abfallmanagement nach KrWG
Praxis des elektronischen Abfallnachweisverfahrens
Fachkundelehrgang für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen
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