Transport & Logistik

Befähigte Person / Sachkundiger für Hebebühnen

Befähigung zur regelmäßigen Prüfung von Hebebühnen

Über die Schulung

Worum geht es?

Hebebühnen müssen wiederkehrend auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die Schulung richtet sich an Personen, die mit der Instandhaltung und Wartung von Hebebühnen betraut sind — etwa von Kfz-Hebebühnen, Hubtischen und Ladebrücken — und diese künftig als befähigte Person prüfen sollen. Grundlage sind die DGUV Regel 100-500 und der DGUV Grundsatz 308-002. Die Ausbildung vermittelt umfassendes technisches Wissen zu Bauarten, Funktionen und Sicherheitsvorschriften sowie die Anforderungen an eine vorschriftsmäßige Prüfung.

Praxisnah behandelt der eintägige Kurs die verschiedenen Bauformen, die maßgeblichen Betreiberregeln und die Beurteilung des sicherheitstechnischen Zustands bis hin zu den wiederkehrenden Prüfanforderungen. Den Abschluss bildet eine schriftliche Erfolgskontrolle. Teilnehmende sind anschließend in der Lage, Hebebühnen rechtssicher zu prüfen, und erhalten ein Zertifikat. Die Qualifikation sollte alle fünf Jahre durch eine Auffrischung aktualisiert werden.

Inhalte

Das lernen Sie

  • Definition „Befähigte Person“ nach TRBS 1203
  • Beauftragung sowie Rechte und Pflichten der befähigten Person
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Unfallverhütungsvorschriften, Regeln und Grundsätze
  • Prüfgrundlagen nach TRBS 1201
  • Grundlagen der Prüfung von Hebezeugen
  • Prüfpunkte: Notend-Halteeinrichtungen, Antrieb, Kranbahn
  • Prüfpunkte: Anschlagmittel, Kranhaken, Seil- und Hubsysteme
  • Prüfpunkte: Rollen, Kupplungen, Endschalter und Bremsen
  • Durchführung der Prüfung (systematisches Vorgehen)
  • Allgemeine Prüfhinweise und Handhabung im Prüfprozess
  • Dokumentationspflicht und Prüfnachweise
  • Prüfprotokolle, Checklisten und typische Schadensbilder
  • Schriftliche Erfolgskontrolle
Schulungskalender

Nächste Termine & Anmeldung

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