Transport & Logistik

Befähigte Person zur Prüfung von Hebezeugen / Kränen

Sachkundeprüfung für Hebezeuge, Kräne und Anschlagmittel

Über die Schulung

Worum geht es?

Hebezeuge, Kräne und Anschlagmittel müssen regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden, damit ihr betriebssicherer Zustand gewährleistet bleibt. Die Ausbildung richtet sich an Personen, die mit der Prüfung von Hebezeugen beauftragt sind oder diese künftig prüfen sollen. Grundlage sind die DGUV Vorschrift 52 und die DGUV Vorschrift 53. Teilnehmende erwerben die Sachkenntnis, um Prüfungen fachgerecht durchzuführen, und tragen damit dazu bei, Instandhaltungskosten und ungeplante Ausfallzeiten zu senken.

Inhaltlich reicht der Kurs von den rechtlichen Grundlagen und den Aufgaben der befähigten Person über die Prüfgrundlagen bis zur Durchführung einer Kranprüfung mit ihren einzelnen Prüfpunkten und der erforderlichen Dokumentation. Theoretischer Unterricht und eine praktische Prüfeinweisung greifen dabei ineinander. Den Abschluss bildet eine schriftliche Erfolgskontrolle. Teilnehmende erhalten ein Zertifikat, das sie zur Prüfung von Hebezeugen und Kränen befähigt; die Qualifikation sollte alle fünf Jahre aufgefrischt werden.

Inhalte

Das lernen Sie

  • Definition „befähigte Person“ nach TRBS 1203
  • Beauftragung sowie Rechte und Pflichten der befähigten Person
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Vorschrift 52
  • Unfallverhütungsvorschriften, Regeln und Grundsätze
  • Prüfgrundlagen nach TRBS 1201
  • Durchführung einer Kranprüfung
  • Prüfpunkte: Notend-Halteeinrichtungen, Antrieb, Kranbahn
  • Prüfpunkte: Anschlagmittel, Kranhaken, Seil- und Hubsysteme
  • Weitere sicherheitsrelevante Kranbauteile und Einrichtungen
  • Allgemeine Prüfhinweise und Vorgehensweise
  • Dokumentationspflicht und Prüfnachweise
  • Prüfprotokolle, Checklisten und Schadensbilder
  • Schriftliche Erfolgskontrolle
Schulungskalender

Nächste Termine & Anmeldung

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