Allgemeine Arbeitsschutz-Unterweisungen
Jährliche Pflichtunterweisung für alle Mitarbeitenden gemäß Arbeitsschutzgesetz
Spezielle Koordinatorenkenntnisse nach RAB 30 Anlage C für Baustellenkoordination
Der Lehrgang vermittelt die speziellen Koordinatorenkenntnisse, die für die Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach der Baustellenverordnung erforderlich sind. Inhaltlicher Maßstab ist RAB 30 Anlage C — die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen. Angesprochen sind Bauherren und ihre Vertreter, Bauingenieure, Architekten, Bauleiter sowie Führungskräfte im Bausektor, die Koordinationsaufgaben in Planung und Ausführung übernehmen.
In drei Tagen werden die Aufgaben des Koordinators über den gesamten Bauablauf hinweg behandelt: von der Gefährdungsbeurteilung und der Erstellung des SiGe-Plans über die Unterlage für spätere Arbeiten bis zur Koordination in der Ausführungsphase und dem Umgang mit Konflikt- und Haftungsfragen. Übungen vertiefen die Inhalte. Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung ab; die Qualifikation wird alle fünf Jahre aufgefrischt.
Jährliche Pflichtunterweisung für alle Mitarbeitenden gemäß Arbeitsschutzgesetz
Ausbildung zum sicheren Tragen und Einsatz von Atemschutzgeräten
Ausbildung mit Praxisbezug für die Rolle als Sicherheitsbeauftragte:r im Betrieb
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