Befähigte Person

Befähigte Person zur Prüfung von Sicherheits-/Gefahrstoffschränken

Befähigung zur Prüfung von Sicherheits- und Gefahrstoffschränken

Über die Schulung

Worum geht es?

Sicherheits- und Gefahrstoffschränke müssen regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden, damit ihre Schutzfunktion dauerhaft erhalten bleibt. Maßgeblich sind die DIN EN 14470-1 und die TRGS 510; die Anforderungen an die befähigte Person selbst ergeben sich aus der TRBS 1203. Die eintägige Schulung qualifiziert Teilnehmende mit technischem Hintergrund dazu, diese Prüfungen eigenständig und rechtssicher durchzuführen.

Vermittelt werden die rechtlichen Grundlagen aus ArbSchG, BetrSichV und GefStoffV, der Aufbau und die Funktionsweise von Gefahrstoffschränken sowie die einschlägigen Normen der Reihe DIN EN 14470. Den praktischen Kern bilden die Prüfgrundlagen und -intervalle nach TRBS 1201, die Durchführung der Sicht-, Funktions- und Sicherheitsprüfung, das Erkennen typischer Mängel und Schadensbilder sowie die saubere Dokumentation in Prüfberichten und die Kennzeichnung. Zum Abschluss steht die praktische Anwendung an realen Prüfobjekten. Die Teilnehmenden erhalten ein Zertifikat; die Auffrischung erfolgt alle fünf Jahre.

Inhalte

Das lernen Sie

  • Einführung
  • Rechtliche Grundlagen (ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV)
  • Anforderungen an die befähigte Person (TRBS 1203)
  • Aufbau und Funktionsweise von Gefahrstoffschränken
  • Relevante Normen (DIN EN 14470-1 / DIN EN 14470-2)
  • Prüfgrundlagen und Prüfintervalle (TRBS 1201)
  • Durchführung der Prüfung (Sicht-, Funktions- und Sicherheitsprüfung)
  • Typische Mängel und Schadensbilder
  • Dokumentation, Prüfberichte und Kennzeichnung
  • Praktische Anwendung und Durchführung von Prüfungen
Schulungskalender

Nächste Termine & Anmeldung

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