Befähigte Person

Befähigte Person zur Prüfung von Stetigförderern

Sachkundeprüfung für Stetigförderer und Bandanlagen

Über die Schulung

Worum geht es?

Stetigförderer und Bandanlagen müssen regelmäßig durch eine befähigte Person auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Maßgeblich ist die DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.9; die Qualifikation der befähigten Person richtet sich nach der TRBS 1203. Die zweitägige Schulung befähigt Teilnehmende mit technischer Vorbildung dazu, Förderanlagen eigenverantwortlich zu prüfen und ihre Funktionssicherheit zu beurteilen.

Behandelt werden die rechtlichen Grundlagen aus BetrSichV und ArbSchG, die Bauarten, der Aufbau und die Einsatzbereiche von Stetigförderern sowie die einschlägigen Sicherheitsanforderungen und Normen wie die DIN EN 619. Im Vordergrund stehen die Prüfgrundlagen und Prüfpflichten nach TRBS 1201, die typischen Gefährdungen durch Quetschen, Einziehen und Absturz, die Prüfung sicherheitsrelevanter Einrichtungen wie Not-Halt und Schutzabdeckungen sowie das Erkennen typischer Mängel und Schadensbilder. Den Abschluss bildet die praktische Durchführung einer Prüfung samt Dokumentation und Prüfprotokoll. Die Teilnehmenden erhalten ein Zertifikat; die Auffrischung erfolgt alle fünf Jahre.

Inhalte

Das lernen Sie

  • Einführung
  • Rechtliche Grundlagen (BetrSichV, ArbSchG, DGUV-Prinzipien)
  • Anforderungen an die befähigte Person (TRBS 1203)
  • Grundlagen von Stetigförderern (Arten, Aufbau, Einsatzbereiche)
  • Sicherheitsanforderungen und relevante Normen (z. B. DIN EN 619)
  • Prüfgrundlagen und Prüfpflichten (TRBS 1201)
  • Gefährdungen: Quetschen, Einziehen, Absturz, mechanische Risiken
  • Prüfung sicherheitsrelevanter Einrichtungen: Not-Halt, Schutz, Abdeckungen
  • Typische Mängel und Schadensbilder an Förderanlagen
  • Praktische Durchführung der Prüfung inkl. Dokumentation und Prüfprotokoll
Schulungskalender

Nächste Termine & Anmeldung

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